Neuerung OIC 16: Zukünftige Ausgaben für Anlagenabrisse und Standortsanierung sind nun steuerlich absetzbar

Seit 2024 können zukünftige Ausgaben für den Abriss von Anlagen und die Sanierung von Standorten kapitalisiert werden, vorausgesetzt, es liegt eine gesetzliche oder vertragliche Pflicht sowie ein beeidetes Expertengutachten vor
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