Das italienische Tourismusministerium verschiebt die Frist für die Einreichung der Unterlagen zur Aktualisierung der Katasterkarte und des Gebäudekatasters für Eigentümer von Beherbergungsbetrieben im Freien vom 15. Juni 2025 auf den 15. Dezember 2025.
Die Initiative wurde eingeführt, um eine einheitliche Anwendung der neuen Regelung zur fehlenden Katasterrelevanz beweglicher Einrichtungen (Mobilheime und Maxicaravans) in Beherbergungsbetrieben im Freien auf nationaler Ebene sicherzustellen. Dadurch sollen sowohl die italienische Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) bei der Standardisierung der Verfahren als auch die Katastereigentümer bei der Anwendung einer einheitlichen Auslegung unterstützt werden, um die zu erfassenden und zu bewertenden Vermögenswerte korrekt zu identifizieren.