Neuerung OIC 16: Zukünftige Ausgaben für Anlagenabrisse und Standortsanierung sind nun steuerlich absetzbar
Seit 2024 können zukünftige Ausgaben für den Abriss von Anlagen und die Sanierung von Standorten kapitalisiert werden, vorausgesetzt, es liegt eine gesetzliche oder vertragliche Pflicht sowie ein beeidetes Expertengutachten vor
REPowerEU
Fördermaßnahmen für die Eigenstromerzeugung aus erneuerbaren Quellen in kleinen und mittleren Unternehmen
Campingplätze und Mobilheime, Verlängerung der Fristen bis zum 15/12/2025
Die Einreichung der Aktualisierungsdaten für die Katastralmappe und das Gebäudekataster wurde vom 15. Juni auf den 15. Dezember 2025 verlängert